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   BVerwG, 14.08.2006 - 10 B 29.06   

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https://dejure.org/2006,15440
BVerwG, 14.08.2006 - 10 B 29.06 (https://dejure.org/2006,15440)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.2006 - 10 B 29.06 (https://dejure.org/2006,15440)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 2006 - 10 B 29.06 (https://dejure.org/2006,15440)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2006 - 10 B 29.06
    Ein solcher - angeblicher - Fehler ist aber revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und kann deswegen einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen (vgl. Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2006 - 10 B 29.06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verlangt vom Gericht, den Sachvortrag der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. Urteil vom 20. November 1995 BVerwG 4 C 10.95 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2006 - 10 B 29.06
    Dass sich diese Rechtsauffassung für die Klägerin als überraschend darstellen musste (vgl. zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Überraschungsentscheidungen Beschluss vom 23. Dezember 1991 BVerwG 5 B 80.91 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 m.w.N.), macht sie selbst nicht geltend.
  • BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96

    Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2006 - 10 B 29.06
    Die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundes(verfassungs)rechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 7. März 1996 BVerwG 6 B 11.96 Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2000 - 4 BN 20.00

    Anspruch auf rechtliches Gehör bezüglich des entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2006 - 10 B 29.06
    Er verbietet dem Gericht jedoch nicht, eine von der Meinung der Beteiligten abweichende Rechtsauffassung zu vertreten (Beschluss vom 15. Juni 2000 BVerwG 4 BN 20.00 ).
  • BVerwG, 26.03.2013 - 8 B 92.12

    Gleichbehandlung des im gleichen Eigentum wie das Anliegergrundstück stehenden

    Die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsfähige Frage gerade des Bundes(verfassungs)rechts darlegt, nicht aber dann, wenn Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluss vom 14. August 2006 - BVerwG 10 B 29.06 - juris m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KA 20/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der LSG NRW hat in seit 2007 gefestigter Rechtsprechung (Beschlüsse des LSG NRW vom 30.03.2007 - L 10 B 22/06 KA -, vom 14.03.2007 - L 11 B 43/06 KA -, vom 03.04.2007 - L 10 B 32 KA -, vom 18.04.2007 - L 10 B 23/06 KA -, vom 09.05.2007 - L 10 B 24/06 -, vom 11.05.2007 - L 10 B 26/06 KA -, vom 16.05.2007 - L 10 B 28/06 KA - und vom 29.05.2007 - L 10 B 29/06 KA, L 10 B 30/06 KA und L 10 B 31/06 KA -) in vergleichbaren Verfahren für die Bemessung des Streitwerts den von den jeweiligen Antragstellern/innen in einem Jahr erzielten Umsatz zugrunde gelegt und dabei in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wegen der Vorläufigkeit der Regelungen einen Abschlag von 50 v.H. für angemessen erachtet (zuletzt LSG NRW, Beschluss vom 07.06.2010 - L 11 KA 19/10 B - m.w.N.):.
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223

    Anordnung zur Beseitigung einer verbotenen Ablagerung

    Durch das Vorbringen des Klägers sind keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßenden oder sonst von Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung (vgl. BVerwG vom 14.8.2006 Az. 10 B 29.06; vom 3.11.2006 Az. 10 B 6.06; vom 19.1.1990 BVerwGE 84, 271/272 f.) erkennbar geworden.
  • OVG Thüringen, 04.11.2020 - 3 ZKO 580/12

    Identitätsfeststellung im Bereich besonders gefährdeter Objekte - hier:

    Durch das Vorbringen des Klägers sind keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßenden oder sonst von Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271, 272 f. sowie Beschlüsse vom 14. August 2006 - 10 B 29.06 - juris Rn. 7 und vom 3. November 2006 - 10 B 6.06 - juris Rn. 10) erkennbar geworden.
  • VGH Bayern, 14.07.2008 - 20 ZB 08.1566

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine

    Insbesondere ist eine gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßende oder sonst von Willkür geprägte Sachverhaltswürdigung (vgl. BVerwG vom 14.8.2006 Az. 10 B 29.06; vom 3.11.2006 Az. 10 B 6.06; vom 19.1.1990 BVerwGE 84, 271/272 f.) nicht erkennbar.
  • VGH Bayern, 14.07.2008 - 20 ZB 08.1568

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine

    Insbesondere ist eine gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßende oder sonst von Willkür geprägte Sachverhaltswürdigung (vgl. BVerwG vom 14.8.2006 Az. 10 B 29.06; vom 3.11.2006 Az. 10 B 6.06; vom 19.1.1990 BVerwGE 84, 271/272 f.) nicht erkennbar.
  • VGH Bayern, 14.07.2008 - 20 ZB 08.1574

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine

    Insbesondere ist eine gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßende oder sonst von Willkür geprägte Sachverhaltswürdigung (vgl. BVerwG vom 14.8.2006 Az. 10 B 29.06; vom 3.11.2006 Az. 10 B 6.06; vom 19.1.1990 BVerwGE 84, 271/272 f.) nicht erkennbar.
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